Erlitten solche Personen einen Unfall, war eine Frage ungeklärt: Richten sich die Entschädigungen nach dem Lohn, den die Person beim letzten Arbeitgeber bezogen hatte? Oder sind die Arbeitslosentaggelder für die Berechnung massgebend?

Nun hat das Bundesgericht entschieden: Basis für die Berechnung der Unfalltaggelder ist in solchen Fällen die Arbeitslosenentschädigung. Es kann sein, dass Verunfallte durch diese Praxis einen finanziellen Nachteil haben.

(em)

Eidg. Versicherungsgericht, Urteil U 286/02 vom 16. 9. 2003