Inhalt
K-Tipp 18/2003
29.10.2003
Erlitten solche Personen einen Unfall, war eine Frage ungeklärt: Richten sich die Entschädigungen nach dem Lohn, den die Person beim letzten Arbeitgeber bezogen hatte? Oder sind die Arbeitslosentaggelder für die Berechnung massgebend?
Nun hat das Bundesgericht entschieden: Basis für die Berechnung der Unfalltaggelder ist in solchen Fällen die Arbeitslosenentschädigung. Es kann sein, dass Verunfallte durch diese Praxis einen finanziellen Nachteil haben.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil U 286/02 vom 16. 9. 2003
Nun hat das Bundesgericht entschieden: Basis für die Berechnung der Unfalltaggelder ist in solchen Fällen die Arbeitslosenentschädigung. Es kann sein, dass Verunfallte durch diese Praxis einen finanziellen Nachteil haben.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil U 286/02 vom 16. 9. 2003
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden