Mastercard: Kein Fairplay
Mit dem Wettbewerb zur Fussball-Europameisterschaft 2004 begibt sich Mastercard auf juristisches Glatteis. Denn Wettbewerbe mit Kaufzwang sind verboten.
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K-Tipp 2/2004
28.01.2004
Marco Diener - mdiener@ktipp.ch
Bezahlen Sie in ausgewählten Restaurants mit Ihrer Mastercard, und gewinnen Sie eine VIP-Reise an den Final der Euro 2004.» Mit solchen ganzseitigen Inseraten lancierte Mastercard den Wettbewerb zur Fussball-Europameisterschaft in Portugal.
Mit anderen Worten: Wer teilnehmen will,
- muss eine Mastercard besitzen,
- muss bereit sein, damit im Restaurant zu bezahlen, und
- muss das Glück haben, auch wirklich in einem der «ausgewählten» Restaurants zu sitze...
Bezahlen Sie in ausgewählten Restaurants mit Ihrer Mastercard, und gewinnen Sie eine VIP-Reise an den Final der Euro 2004.» Mit solchen ganzseitigen Inseraten lancierte Mastercard den Wettbewerb zur Fussball-Europameisterschaft in Portugal.
Mit anderen Worten: Wer teilnehmen will,
- muss eine Mastercard besitzen,
- muss bereit sein, damit im Restaurant zu bezahlen, und
- muss das Glück haben, auch wirklich in einem der «ausgewählten» Restaurants zu sitzen.
All das riecht nach einem Verstoss gegen Lotterie-Gesetz und -Verordnung. Dort steht, «Preisausschreiben und Wettbewerbe jeder Art, an denen nur nach Leistung eines Einsatzes oder nach Abschluss eines Rechtsgeschäfts teilgenommen werden kann», seien Lotterien gleichgestellt. Lotterien sind, von einigen Ausnahmen abgesehen, in der Schweiz verboten.
Für David Jäger, Werbeleiter bei Telekurs-Multipay, löst der Wettbewerb die gesetzlichen Anforderungen ein: «Niemand wird von der Teilnahme ausgeschlossen und es besteht kein Kaufzwang.» Das steht in der Tat auf der Wettbewerbskarte. Und auch, dass man Gratis-Teilnahmekarten bestellen kann. Allerdings steht da auch zweimal, dass sich der Wettbewerb an Mastercard-Inhaber richte, und weitere zweimal, dass diese im Restaurant mit der Kreditkarte zu bezahlen hätten. Und auf dem Coupon hat es nur ein Feld zum Ankreuzen: «Ja, ich habe mit meiner Mastercard bezahlt und möchte an die Euro 2004.»
Reto Brand vom Bundesamt für Justiz findet die Formulierungen auf der Teilnahmekarte «ziemlich problematisch», diejenigen im Inserat gar «gesetzeswidrig». Ob ein Richter auch so urteilen würde, sei aber offen.