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Wer sich nicht bei einer Krankenkasse versichert, muss Strafprämien zahlen. Die Strafprämie beträgt maximal 50 Prozent der aktuellen Normalprämie und ist für die doppelte Dauer der Verspätung geschuldet; wer sich also 4 Monate zu spät anmeldet, zahlt 8 Strafprämien nach. Nun hat das Bundesgericht präzisiert: Diese Nachzahlung ist auf höchstens 60 Strafprämien zu begrenzen.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 53/02 vom 25. 2. 2003...
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