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K-Tipp 08/2008
22.04.2008
Mit dem 30-tägigen kostenlosen Testabo des Mayo Gesundheitsbriefes tappte K-Tipp-Leser Erwin Jantz aus Hütten ZH in eine Abo-Falle. Er bestellte den Brief über neue Heilmethoden zur Probe und erhielt 30 Tage später eine Rechnung über 65 Euro – schliesslich wurde auch ein Inkassobüro aktiv. Was Jantz nicht wusste: Über einen versteckten Link auf der Internetseite war zu erfahren, dass aus dem Test automatisch ein Abo wird – ausser man kündigt schriftlich.
Jantz zahlte jedoch nicht – zu Recht. Denn im Grundsatz gilt: Ein Vertrag kann nur gültig zustande kommen, wenn beide Parteien dies ausdrücklich wünschen und auch über die Kosten informiert sind.
Nach der Intervention des K-Tipp entschuldigte sich der Verlag, liess alle Forderungen an Jantz fallen und fügte über dem Bestellformular die Testbedingungen ein. Jetzt sieht man die Abo-Falle zwar besser, sie ist aber noch immer relativ gut versteckt.
Jantz zahlte jedoch nicht – zu Recht. Denn im Grundsatz gilt: Ein Vertrag kann nur gültig zustande kommen, wenn beide Parteien dies ausdrücklich wünschen und auch über die Kosten informiert sind.
Nach der Intervention des K-Tipp entschuldigte sich der Verlag, liess alle Forderungen an Jantz fallen und fügte über dem Bestellformular die Testbedingungen ein. Jetzt sieht man die Abo-Falle zwar besser, sie ist aber noch immer relativ gut versteckt.
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