Mirco Pin aus Kloten ZH ärgert sich über das Teleshopping-Unternehmen Media Shop: Er retournierte einen bestellten Hornhautentferner. Denn auf der Homepage von Media Shop wird versprochen: Die Ware darf innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden.
Ausrede: Ware wurde ausgepackt
Doch Media Shop wollte Mirco Pin den Betrag nicht zurückerstatten. Die Firma bot ihm lediglich den Austausch des Hornhautentferners oder eine Gutschrift an. Begründung: Die Ware sei ausgepackt worden, sie befinde sich nicht mehr im Originalzustand.
Ähnlich erging es einer K-Tipp-Leserin aus Sulgen TG: Nach einer Rückenoperation bestellte sie bei Media Shop einen Gehstock. Er soll laut TV-Werbung «durch seine drei Stabilisierungspunkte ganz von alleine stehen». Der Stock fiel aber um. Deshalb schickte ihn die Leserin zurück. Media Shop verweigerte ihr die Rückerstattung des Geldes mit der Begründung, der Stock sei gebraucht und eine Rückerstattung in bar deshalb ausgeschlossen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Media Shop steht sinngemäss, die Eigenschaften der Waren dürften geprüft werden, ohne dass der Anspruch auf Umtausch entfalle. Darunter fällt laut AGB auch «das Testen und Ausprobieren der Ware, wie es im Ladengeschäft üblich ist».
Originalverpackung nicht notwendig
Helmut Heiss, Professor an der Universität Zürich, hat die Geschäftsbedingungen von Media Shop unter die Lupe genommen: Er versteht die Klausel so, dass Media Shop auch ausgepackte Ware zurücknehmen und den Kaufpreis in bar zurückerstatten muss. «Die Rückerstattung der Leistungen ist überhaupt nicht daran geknüpft, dass die Ware originalverpackt ist.» Media Shop zeigt sich nicht einsichtig: «Beide Retourlieferungen wurden in unserem Lager als ‹gebraucht› eingestuft», sagt Patrick Gehrer, Geschäftsführer von Media Shop. Und er behauptet, es sei beiden Kunden «kulanzhalber» ein Guthaben in der Höhe des Kaufpreises angeboten worden.
Damit aber sind die Kunden gezwungen, wieder bei Media Shop einzukaufen. Das wollte Mirco Pin nicht, weshalb er auf das Angebot verzichtet hat.
Teleshopping: Darauf müssen Sie achten
- Lassen Sie sich von der Werbung nicht blenden! Im Fernsehen sieht vieles vorteilhafter aus, als es in Wirklichkeit ist.
- In der Schweiz gibt es keinen Anspruch auf Umtausch nach einem Kauf. Einige Unternehmen gewähren aber freiwillig ein Rückgaberecht. Deshalb in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachsehen.
- Nur per Rechnung zahlen, nicht im Voraus mit Kreditkarte. So kann man die Ware vor der Bezahlung prüfen.
- In den AGB nachprüfen, ob die Rücksendekosten zu Lasten des Käufers gehen. Einzelne Teleshopping-Firmen übernehmen diese Kosten bei einem Warenwert über 40 Franken.