Mehr als 5000 Franken Verzugszins für ein Junior-GA
Eine junge Frau konnte das Generalabo nicht zahlen. 15 Jahre später betreibt die Inkassofirma Intrum die Betroffene. Dank dem K-Tipp wurde die Betreibung zurückgezogen.
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K-Tipp 04/2019
26.02.2019
Letzte Aktualisierung:
20.11.2019
Beatrice Walder K-Tipp
Jael Wiget (Name geändert) aus Aarberg BE wurde Ende letzten Jahres von ihrer Vergangenheit eingeholt: Im Jahr 2003 hatte die damals 18-Jährige ein Junior-GA der SBB in Raten gelöst. Es kostete 200 Franken pro Monat. Die junge Verkäuferin konnte das GA aber nicht zahlen und blieb den SBB die 2400 Franken schuldig.
Schuld war nach fünf Jahren verjährt
Die SBB verkauften die Forderung dem Inkassobüro In...
Jael Wiget (Name geändert) aus Aarberg BE wurde Ende letzten Jahres von ihrer Vergangenheit eingeholt: Im Jahr 2003 hatte die damals 18-Jährige ein Junior-GA der SBB in Raten gelöst. Es kostete 200 Franken pro Monat. Die junge Verkäuferin konnte das GA aber nicht zahlen und blieb den SBB die 2400 Franken schuldig.
Schuld war nach fünf Jahren verjährt
Die SBB verkauften die Forderung dem Inkassobüro Intrum. Letztes Jahr schickte Intrum Wiget die Rechnung aus dem Jahr 2003. Wiget zahlte die 2400 Franken, obwohl der Betrag seit 2008 verjährt war (siehe unten). Doch Intrum forderte daraufhin zusätzlich rund 5000 Franken Verzugszins. Weil die Verkäuferin diesen Betrag nicht zahlte, wurde sie von Intrum betrieben.
Die Frau hat diese 5000 Franken zu Recht nicht gezahlt. Denn: Nicht nur der Betrag für das Abo war seit 2008 verjährt – das galt auch für die Forderung von Verzugszinsen.
Das gab Intrum-Sprecherin Daniela Brunner gegenüber dem K-Tipp zu. Das Inkassounternehmen ziehe die Betreibung deshalb zurück.
Die SBB führen das Inkasso bei den Generalabos seit der Einführung des Swisspass im Jahr 2015 selber durch. Das sagt SBB-Sprecherin Franziska Frey gegenüber dem K-Tipp. Die SBB würden verjährte Forderungen nicht betreiben.
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