Lassen sich zwei Erwerbstätige scheiden, die beide ein Pensionskassenguthaben besitzen, müssen die während der Ehe angehäuften Guthaben je hälftig geteilt werden. Meist profitieren so Frauen, die weniger verdienten oder Kinder versorgten. Dazu hat das Bundesgericht präzisiert:



- Ist beispielsweise die Frau in einer Pensionskasse, muss sie vom Geld des Mannes nur so viel in die eigene Pensionskasse überweisen lassen, wie es braucht, damit sie in die vollen reglementarischen ...