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23.03.2010
Ab 1. April müssen Kinder bis 12 Jahre, wenn sie kleiner sind als 1 Meter 50, im Auto speziell gesichert werden. Bisher lag die Altergrenze bei 7 Jahren. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale nötig. Ältere oder grössere Kinder müssen sich mit normalen Gurten sichern.
Infos über zugelassene Vorrichtungstypen, aber auch zu verschiedenen Ausnahmeregelungen liefert der Flyer «So sitzt auch die Sicherheit der Kinder» der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Der Flyer kann heruntergeladen werden unter www.bfu.ch. Sie können den Flyer auch auf Papier bestellen bei BfU, Hodlerstrasse 5a, 3011 Bern; Tel. 031 390 22 22; Mail: info@bfu.ch.
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