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Der Schweizer Geheimdienst nennt sich Nachrichtendienst. Das zur Abstimmung stehende Gesetz würde ihm Überwachungsmassnahmen erlauben, die bisher verboten waren. Der K-Tipp beantwortet die wichtigsten Fragen zu dieser Vorlage.
Was darf der Geheimdienst neu?
Er darf zum Beispiel private Räume durchsuchen, Abhörwanzen und Kameras einbauen, Leute mit Drohnen überwachen und in Computer eindringen. Der Geheimdienst darf auch den Internetdatenverkehr mit dem Ausland aufzeichnen, speichern und auswerten. Davon sind auch scheinbar innerschweizerische Mails betroffen, da sie meist grenzüberschreitend versendet werden. Zudem sind viele Websites im Ausland gespeichert – so Google, Facebook und Gmx. Auch Seiten mit «.ch»-Endung sind betroffen, etwa Blick.ch, Tagesanzeiger.ch, Axa-Winterthur.ch oder 20min.ch. So kann der Geheimdienst das Surfverhalten der Leute überwachen.
Wer darf vom Geheimdienst überwacht werden?
Alle. Das neue Gesetz ist ein Freipass zur Massenüberwachung: Es braucht nicht einmal einen Tatverdacht, um jemand zu bespitzeln. Ist nämlich eine Person verdächtig, eine Straftat begangen zu haben, sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig – nicht der Geheimdienst. Dasselbe gilt für Vorbereitungshandlungen zu einem schweren Delikt. Das Verfahren und die Zwangsmassnahmen gegen Verdächtige regelt die Strafprozessordnung. Über Abhörmassnahmen entscheidet ein Gericht.
In Strafverfahren ist das Berufsgeheimnis von Ärzten, Geistlichen und Anwälten geschützt. Gilt dies auch für den Geheimdienst?
Nein. Das Abhören des Funkverkehrs oder die Überwachung des Internets ist flächendeckend.
Erfahren Betroffene davon, dass sie vom Geheimdienst überwacht worden sind?
Nein, darauf haben sie keinen Anspruch. Der Geheimdienst kann selbst bestimmen, ob und wie viel Auskunft er geben will.
Kann man die Daten einsehen und korrigieren, wenn sie falsch sind?
Nein, darauf besteht kein Anspruch. Weil niemand erfährt, was über ihn gespeichert wird, können falsche Einträge nicht korrigiert werden.
Wer kontrolliert die Überwacher?
Die Telefonüberwachung, das Installieren von Wanzen und das Eindringen in den Computer müssen von einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Sankt Gallen bewilligt werden. Da Überwachungen unabhängig von einem Verdacht möglich sind, hat es der Richter schwer, Anträge des Geheimdienstes abzulehnen. Er fällt seinen Entscheid allein gestützt auf die Angaben des Geheimdiensts. Das gilt auch für den Chef des Militärdepartements, der sein Okay geben muss. Hat es der Geheimdienst eilig, kann er alle Bewilligungen auch erst im Nachhinein einholen.
Darf der Geheimdienst persönliche Daten von Schweizern weitergeben?
Ja, auch an ausländische Geheimdienste. Und zwar ohne Kenntnis der Betroffenen. Das ist selbst gegenüber Staaten möglich, die Todesurteile verhängen.
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