Ja. Wer den Rentenbezug aufschieben möchte, muss bei der AHV-Ausgleichskasse zwingend eine so genannte Aufschubserklärung abgeben - und zwar innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Pensionierungsalters.

Sie haben bereits seit zwei Jahren Anspruch auf eine AHV-Rente, aber nie eine Aufschubserklärung abgegeben. Sie haben daher keinen Anspruch auf eine erhöhte Rente, sondern nur auf die «normale».

Wenn Rentenberechtigte die AHV-Rente erst später beziehen wollen, gelten folgende Grundsätze:
- Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Männer mit 65, Frauen seit 2005 mit 64), können den Bezug der AHV-Rente um mindestens ein Jahr und um maximal fünf Jahre aufschieben. Dies führt zu einer lebenslangen Erhöhung der AHV-Rente. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab (siehe Tabelle).
- Die notwendige Aufschubserklärung erfolgt, indem der Rentenberechtigte im Anmeldeformular für die Altersrente die entsprechende Rubrik ankreuzt. Die Ausgleichskasse bestätigt dann, dass sie die Erklärung erhalten hat.
- Die Ein-Jahres-Frist für die Aufschubserklärung beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den 65. Geburtstag (bei Männern) beziehungsweise auf den 64. Geburtstag (bei Frauen) folgt.
- Wer diese Frist verpasst, muss sich später mit der Rente zufrieden geben, die er ab dem ordentlichen Pensionierungsalter zugut gehabt hätte. Die seither aufgelaufenen Rentenzahlungen, die er noch nicht bezogen hat, werden nachgezahlt - aber ohne Zins.
- Eine Nachzahlung der Altersrente ist höchstens für die «verpassten» Renten der letzten fünf Jahre möglich.
- Der AHV-Rentenberechtigte muss sich nicht im Voraus entscheiden, für wie lange er den Rentenbezug aufschieben will. Während des Aufschubs kann er die Rente jederzeit abrufen. Dazu muss er der Ausgleichskasse mit einem speziellen Abrufformular bekannt geben, dass er die Rente jetzt beziehen will.

Anmelde- und Abrufformular sowie ein Merkblatt zum flexiblen Rentenalter sind bei den Ausgleichskassen erhältlich. Im Internet finden Sie Infos unter www.ahv.ch (Stichwort «Formulare» beziehungsweise «Merkblätter»).

(ch)