Mieter aus dem Wallis hatten eine Wohnung im Rohbau übernommen und für 50 000 Franken Küche und Bad eingebaut. Der Vermieter zahlte beim Auszug nichts dafür, deshalb nahmen sie einen Teil der Einbauten mit. Der Vermieter verlangte Schadenersatz. Das Bezirksgericht verpflichtete die Mieter, den Wert der mitgenommenen Einbauten von rund 28 000 Franken zu ersetzen. Auf Beschwerde der Mieter stellte das Bundesgericht klar: Einbauten würden rechtlich zwar dem Eigentümer der Wohnung gehören. Bauen Mieter jedoch mit schriftlicher Bewilligung etwas ein, müsse der Vermieter den Mehrwert ohne andere Abmachung erstatten, sonst dürfen Mieter die Einbauten mitnehmen.