Seit Jahren melden sich Leser beim K-Tipp, die Mitglied beim Mieterverband werden wollten. Von dort erhofften sie sich rechtliche Hilfe. Doch bei der Internetsuche nach dem Mieterverband fanden sie den «Mieterschutz Schweiz MSS GmbH» mit Sitz in Zug. Kunden zahlen dort für eine angebliche Mitgliedschaft rund 100 Franken im Jahr.
Das Zuger Strafgericht verurteilte nun im Mai F. S., den Geschäftsführer und Inhaber der GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 120 Tagessätzen à 180 Franken und einer Busse von 5400 Franken.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, ist der «Mieterschutz» ein Einmannbetrieb in einem kleinen Büro in Steinhausen ZG. Der Verurteilte erledigt alle Beratungen selber, obwohl er über keine juristische Ausbildung verfügt. Er ist gelernter Hochbauzeichner, machte laut Urteil zunächst Bauleitungen und wechselte dann als Sachbearbeiter in den Immobilienbereich. Von 1998 bis 2007 war er in verschiedenen Unternehmen als Immobilienbewirtschafter tätig. 2008 gründete er die GmbH.
Falsche Angaben auf den Websites
S. betreibt zahlreiche Internetseiten, wie Mieterschutzverband.ch, Mieterberatung.ch, Schweizerischer-mieterschutz.ch oder Mieterschutzzuerich.ch. Dort verwendet er Begriffe wie «Zentralsekretariat» oder «Zentralbuchhaltung». Damit und mit der fiktiven Unterteilung in kantonale Sektionen erweckt er laut dem Strafgericht den falschen Eindruck, es handle sich um eine mittelgrosse bis grosse Betriebsstruktur.
Damit habe er die Konsumenten unzulässig getäuscht. Irreführend und unlauter sei auch, dass S. fälschlicherweise angebe, «Rechtsberater» und «Mietrechtsexperten» würden die Dienstleistungen erbringen. Die Konsumenten dürften davon ausgehen, dass sie von jemandem mit abgeschlossenem Rechtsstudium beraten würden. Die von S. absolvierten Mietrechtslektionen bei der Ausbildung zum Immobilientreuhänder seien «nicht annähernd vergleichbar mit einer juristischen Ausbildung».
Das Urteil des Zuger Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig. S. reichte Berufung ein. Seine GmbH führt das Geschäft weiter.
Tipp: Mieter, die auf die Masche von «Mieterschutz» hereinfielen, können den Vertrag wegen Irrtums oder Täuschung anfechten und den bezahlten Betrag zurückfordern. Offene Rechnungen müssen sie nicht zahlen.