Markus Haberthür zog Mitte 2015 in eine Mietwohnung in Bottmingen BL. Statt für das Mietdepot 5000 Franken auf einem Konto zu blockieren, entschied er sich für eine Mietkautionsversicherung. Diese sichert dem Vermieter den Betrag in der Höhe der verlangten Kaution und übernimmt allfällige Schäden beim Auszug.
Allerdings fordert die Versicherung das Geld dann vom Mieter zurück. Das bedeutet: Kunden zahlen doppelt – Jahr für Jahr die Prämien und am Schluss auch noch die Kosten für die Instandstellung der Wohnung. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine sogenannte Bürgschaft.
Haberthür bezahlte für die Versicherung bei Swisscaution im ersten Jahr rund 230 Franken und danach jeweils 280 Franken pro Jahr. Per 1. April zog er um. Er hatte Swisscaution deshalb Anfang Jahr gebeten, die Rechnung für das laufende Jahr entsprechend zu reduzieren. Die Firma weigerte sich. Das entspricht den Vertragsbedingungen von Swisscaution, wie ein Blick ins Kleingedruckte zeigt. Die Jahresprämie ist demnach geschuldet, solang die Mietkaution «nicht zu Ende gegangen ist». Beendet ist die Mietkaution grundsätzlich erst dann, wenn der Vermieter mit ihrer Freigabe einverstanden ist.
Leitet der Vermieter innerhalb eines Jahres seit Ende des Mietvertrages keine Betreibung oder Klage ein, muss der Mieter aber maximal für ein Jahr Prämien bezahlen. Danach kann er laut Gesetz verlangen, dass die Versicherung den Vertrag auflöst.
Entsteht nach der Wohnungsrückgabe mit dem Vermieter Streit, besteht die Kaution also fort – samt der Pflicht, die Prämien zu bezahlen. Bei einem Gerichtsverfahren kann das mehrere Jahre dauern. Schliesst der Mieter für die neue Wohnung wieder eine solche Kautionsversicherung ab, bezahlt er doppelt Prämien. Einmal für die alte und
einmal für die neue Wohnung.
Markus Haberthür war das nicht bewusst. Doch er hatte Glück: Sein Vermieter gab die Kaution zwei Wochen nach Auszug frei. Er erhielt die restliche Prämie von knapp 200 Franken von Swisscaution Anfang Mai zurückerstattet.
Doppelte Prämien sind nicht nur bei Swisscaution möglich: Die anderen Verkäufer von solchen Kautionsversicherungen, wie Axa, Firstcaution, Gocaution, Helvetia und Smartcaution, haben ähnliche Vertragsbedingungen.
So sehen etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firstcaution vor, dass die Prämie geschuldet ist, solange die Mietkaution noch läuft. Um die Kaution zu beenden, brauche es grundsätzlich das schriftliche Einverständnis des Vermieters.
Mietzinsdepot statt teure Kautionsversicherung
Wer eine Kautionsversicherung abschliesst, zahlt Jahr für Jahr Prämien. Dieses Geld ist verloren. Beispiel: Für eine Mietkaution in der Höhe von 3000 Franken bezahlt ein Mieter für eine Kautionsversicherung rund 140 bis 180 Franken pro Jahr. Nach fünf Jahren Mietdauer sind zwischen 700 und 900 Franken zusammengekommen.
Haben Mieter genügend Geld, sollten sie die Kaution auf ein Konto einzahlen. Sie beträgt maximal drei Monatsmieten. Der Vermieter muss das Geld auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters hinterlegen. Das ist viel günstiger – obwohl es bei den meisten Banken fast keine Zinsen mehr gibt und Spesen anfallen, zum Beispiel für die Auflösung des Kontos.