Wer in eine Mietwohnung zieht, muss bis zu drei Monatsmieten als Kaution hinterlegen. Das Geld dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass beim Auszug des Mieters nicht alle Rechnungen bezahlt sind. Bei einem Monatszins von beispielsweise 2000 Franken macht die Mietkaution bis zu 6000 Franken aus. Der Betrag muss auf einem Sperrkonto deponiert werden.
Als Alternative gibt es Mietkautionsversicherungen. Dafür bezahlen Mieter eine jährliche Prämie, und die Versicherung haftet gegenüber dem Vermieter für die vereinbarte Mietkaution. Zudem zahlt sie diesem beim Auszug des Mieters die Kosten für allfällige Schäden. Dieses Geld fordert die Versicherung vom Mieter zurück. Mit der Prämie zahlen die Mieter also bloss die Absicherung des Vermieters – für Schäden an der Wohnung müssen sie nach dem Auszug trotzdem aufkommen (K-Tipp 11/2020).
Versicherung oft aus Geldmangel gewählt
Vor sieben Jahren zeigte eine Umfrage des Internetvergleichsportals Comparis: Ein grosser Teil der Kunden mit Mietkautionsversicherung hat keine Ersparnisse. Rund die Hälfte der Mieter, die eine solche Versicherung abschlossen, taten dies aus Geldmangel.
Der mit Abstand grösste Mietkautionsversicherer ist Swisscaution, eine Tochterfirma des Versicherungskonzerns Mobiliar. Die Prämie beträgt 5 Prozent der Mietkaution pro Jahr, plus zusätzliche Gebühren. Bei einer Kaution von 6000 Franken belaufen sich die Kosten jährlich auf 336 Franken.
Gleich hoch wie bei Swisscaution ist die Prämie bei den Gesellschaften Firstcaution und Smartcaution. Helvetia und Axa sind mit 4 Prozent der Kautionssumme etwas günstiger.
Das Geschäft mit Kautionsversicherungen bringt den Versicherern hohe Gewinne. Swisscaution etwa nahm 2023 laut Jahresbericht über 70,2 Millionen Franken ein, vor Steuern betrug der Gewinn 25,2 Millionen Franken. Er belief sich also auf über einen Drittel des Umsatzes.
Für Mieter hingegen ist eine Kautionsversicherung ein Verlustgeschäft. Sie kostet mehrere Hundert Franken pro Jahr. Ein Mietzinsdepot aber ist kostenlos und bringt erst noch einen Zinsertrag. Mietzinsdepots sind Sparkonti auf den Namen des Mieters. Geld kann nur in gegenseitigem Einvernehmen der Parteien abgehoben werden. Ein Jahr nach dem Ende eines Mietverhältnisses muss die Bank das Geld dem Mieter zurückzahlen, sofern der Vermieter dann weder eine Betreibung noch eine Klage eingeleitet hat.