Nein. Laut Gesetz müssen Vermieter auf Verlangen Einsicht in die Belege zu den Nebenkosten gewähren. Solange Ihr Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt, müssen Sie keine Nachzahlung leisten. Tipp: Sie können an die Mietschlichtungsbehörde gelangen und Ihr Einsichtsrecht auf diesem Weg durchsetzen.