Nein. Da Ihre Wohnung zum Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung keine Storen aufwies, haben Sie diesen Zustand bei der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert. Deshalb ist Ihr Vermieter auch nicht verpflichtet, Ihnen nachträglich und auf seine Kosten Storen einzubauen. Und Vorhänge muss er Ihnen auch nicht zahlen.