Ja. Grundsätzlich gilt: Hat ein Mieter die Mietwohnung eigenmächtig ver­ändert, muss er beim Auszug die Kosten für die ­Herstellung des ursprünglichen Zustandes übernehmen – ausser der Vermieter hat die Veränderung schriftlich erlaubt.

Und noch ein Grundsatz: Ein Wandanstrich hat nach acht Jahren seine Lebensdauer erreicht. Folglich müssen Mieter, die nach 15 Jahren ausziehen, nichts für einen Neu­anstrich zahlen.

Ihr Fall ist aber speziell: Sie müssen für den Mehraufwand zahlen, den der Maler für das Wiederher­stellen der ursprünglichen Farbe hatte. Wird Ihnen also nur der Mehraufwand in Rechnung gestellt, so ist dies gerechtfertigt.