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Ja. Grundsätzlich gilt: Hat ein Mieter die Mietwohnung eigenmächtig verändert, muss er beim Auszug die Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes übernehmen – ausser der Vermieter hat die Veränderung schriftlich erlaubt.
Und noch ein Grundsatz: Ein Wandanstrich hat nach acht Jahren seine Lebensdauer erreicht. Folglich müssen Mieter, die nach 15 Jahren ausziehen, nichts für einen Neuanstrich zahlen.
Ihr Fall ist aber speziell: Sie müssen für den Mehraufwand zahlen, den der Maler für das Wiederherstellen der ursprünglichen Farbe hatte. Wird Ihnen also nur der Mehraufwand in Rechnung gestellt, so ist dies gerechtfertigt.
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