Ja. Ihr Mietvertrag wurde noch unter dem alten Recht abgeschlossen. Damals musste der Vermieter das Depot noch nicht auf ein separates Konto einzahlen, er durfte das Geld sogar mit seinem eigenen Vermögen vermischen.

Seit 1990 können Mieter jedoch verlangen, dass das Geld auf einem Sperrkonto hinterlegt wird, das auf ihren Namen lautet.
Schon unter dem alten Mietrecht war das Depot zu verzinsen. Sie haben deshalb für die 20 Jahre den Zins zugut, der bei Sparkonti üblich war. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kantonalbank.