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20.10.2010
Unter Umständen ja. Faktisch handelt es sich hier um eine Mietzinserhöhung – und da gelten die üblichen Regeln. Das heisst: Sie können diese Miet-zinserhöhung anfechten. Wenn aber der Vermieter nachweisen kann, dass sie gerechtfertigt ist, müssen Sie den Aufschlag akzeptieren.
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