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23.07.2020
Nein. Bis zur Eigentumsübertragung war der Käufer noch nicht Eigentümer der Liegenschaft bzw. Ihrer Mietwohnung, also war er auch nicht deren Vermieter. Eine Kündigung durch einen Nichtvermieter ist rechtlich unwirksam.
Die Eigentumsübertragung erfolgt erst durch den Eintrag des Käufers ins Grundbuch. Dazu genügt die Grundbuchanmeldung mit dem Eintrag ins Tagebuch.
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