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Nein. Eine Teilkündigung ist nicht möglich, das heisst: Der Garagenplatz kann nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden. Denn für Wohnung und Parkplatz haben Sie nur einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen.
Trotzdem sollten Sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Möglicherweise ist ein anderer Mieter froh um einen – zusätzlichen – Parkplatz. Sollten Sie selber einen Interessenten für den Garagenplatz haben, könnten Sie diesen untervermieten. Vorteil: Der Parkplatz steht Ihnen wieder zur Verfügung, falls Sie sich erneut ein Auto anschaffen sollten.
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