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K-Tipp 01/2025
14.01.2025
Ja. Nachdem der Vermieter Ihnen auf Ende August gekündigt hat, können Sie selbst ohne Weiteres noch auf einen früheren Termin kündigen: entweder ordentlich – unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auf ein Monatsende – oder ausserterminlich. Ordentlich können Sie im Januar auf Ende April kündigen.
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