Nein. Sind in einem Vertrag mehrere Vermieter aufgeführt, müssen alle der Kündigung zustimmen, sonst ist diese ungültig. In Ihrem Fall müssen also beide Hauptmieter das Kündigungsformular unterzeichnen, wenn sie den Untermietvertrag mit Ihnen beenden wollen.

Allerdings kann sich der eine Vermieter auch durch den anderen oder eine Drittperson vertreten lassen. Dieses Vertretungs­verhältnis muss für Sie als Mieter bei der Kündigung erkennbar sein. Es kann sich zum Beispiel aus ­einer Vollmacht ergeben.