Nein. Eine Mieterstreckung können Mieter nur dann beantragen, wenn der Vermieter die Wohnung gekündigt hat. Fragen Sie aber bei Ihrem Vermieter nach. Hat dieser noch keinen neuen Mieter gefunden, lässt er Sie vielleicht um weitere drei Monate in der Wohnung bleiben.

Besteht er aber darauf, dass Sie auf den von Ihnen gekündigten Termin hin ausziehen, müssen Sie sich für die Zeit bis zum Bezug Ihrer neuen Wohnung eine andere Bleibe suchen. Für die Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, muss aber grundsätzlich der Verkäufer Ihrer Eigentumswohnung aufkommen, da er den vertraglich zugesicherten Einzugstermin nicht eingehalten hat.