Nein. Allgemeine Räume wie Flur, Treppe, Eingangsbereich usw. gehören nicht zur Mietwohnung und sind daher nicht Bestandteil Ihres Mietvertrags. Sie dürfen deshalb diese Räume nicht eigenmächtig benutzen oder umgestalten. Aus diesem Grund müs­-sen Sie die Zustimmung des Vermieters einholen, wenn Sie Ihren Kinder­wagen im Hauseingang abstellen wollen. Es kann allerdings sein, dass die feuerpolizeilichen Vorschriften ein solches Abstellen verbieten.