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06.09.2023
Ein Vermieter kündigte einer Mieterin die Wohnung in Zürich, weil er die Liegenschaft umfassend renovieren wollte. Die Mieterin focht die Kündigung beim Mietgericht Zürich als missbräuchlich an: Es liege keine Baubewilligung vor – zudem werde diese aufgrund von Lärmschutzvorschriften wahrscheinlich nicht erteilt. Sämtliche Instanzen erachteten die Kündigung aber als gültig: Der Vermieter habe mit Planungsarbeiten in der Höhe von fast 120'000 Franken seinen ernsthaften Sanierungswillen belegt. Zudem sei die Erteilung der Baubewilligung nicht ausgeschlossen.
Bundesgericht, Urteil 4A_246/2023 vom 17.7.2023
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