Inhalt
Das hängt von der vertraglichen Konstellation ab:
- Sind Sie der Hauptmieter der Wohnung und haben Sie mit Ihrem Kollegen einen Untermietvertrag abgeschlossen, gilt: Sie können ihm kündigen. Dazu müssen Sie das vom Kanton genehmigte Formular verwenden. Andernfalls wäre die Kündigung nichtig.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Wortlaut des Mietvertrags. Wenn dort nichts zu den orts-
üblichen Terminen steht, erfahren Sie diese bei der örtlichen Schlichtungs-stelle oder unter Mietrecht.ch ! Schlichtungsbehörde (Postleitzahl eingeben).
- Haben Sie hingegen den Mietvertrag zusammen mit Ihrem Kollegen unterschrieben, können Sie ihm nicht kündigen. Sie können den Vertrag nur gemeinsam auflösen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden