Das hängt von der vertraglichen Konstellation ab:

  • Sind Sie der Haupt­mieter der Wohnung und haben Sie mit Ihrem Kollegen einen Untermiet­vertrag abgeschlossen, gilt: Sie können ihm kündigen. Dazu müssen Sie das vom Kanton genehmigte Formular verwenden. Andernfalls wäre die Kündigung nichtig. 

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Wortlaut des Mietvertrags. Wenn dort nichts zu den orts­-
üb­lichen Terminen steht, erfahren Sie diese bei der örtlichen Schlichtungs-stelle oder unter Mietrecht.ch ! Schlichtungs­behörde (Postleitzahl eingeben).

  • Haben Sie hingegen den Mietvertrag zusammen mit Ihrem Kollegen unterschrieben, können Sie ihm nicht kündigen. Sie können den Vertrag nur gemeinsam auflösen.