Ja. Laut Gesetz muss der Vermieter Abänderungen am Mietobjekt schriftlich bewilligen. Sonst kann er beim Auszug des Mieters darauf bestehen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Da Sie den Vermieter nicht gefragt haben, ist sein Vorgehen korrekt. Die Tatsache, dass er nie reklamiert hat, können Sie nicht als stillschweigende Zustimmung auslegen.