Inhalt
Nein. Der Garten ist Bestandteil des Mietvertrags – genau wie die Wohnung. Sie bezahlen einen Mietzins. Dafür dürfen Sie Wohnung und Garten im üblichen Rahmen nutzen. Zu diesem normalen Gebrauch gehört auch das Recht, den Garten zu bepflanzen.
Solange Sie ihn nicht zweckentfremden, darf Ihnen der Vermieter keine Vorschriften über die Bepflanzung machen. Sie dürfen also auch weiterhin die Blumen nach Ihrem Geschmack aussuchen und in Ihrem Garten pflanzen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden