Ja. Zieht ein Mieter vorzeitig aus, so kann er einen Nachmieter stellen, der bereit ist, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen.

Der ­Vermieter ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Wohnung dem Ersatzmieter auch zu den gleichen Konditionen anzubieten. Sie haben somit nur die Möglichkeit den neuen Vertrag zu unterschreiben – oder eben nicht.

Übernehmen Sie die Wohnung zum neuen Mietzins, können Sie diesen allenfalls wegen Missbräuchlichkeit anfechten. Dies ist aber nur möglich, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • das Vorliegen einer persönlichen oder familiären Notlage
  • Wohnungsmangel
  • eine massive Mietzins­erhöhung (mehr als 10 Prozent)


Auch wenn Sie die ­Wohnung nicht zum neuen und höheren Mietzins übernehmen, wird der bisherige Mieter auf den gewünschten Termin hin von seinem Vertrag befreit. Er kann also vorzeitig aus­ziehen, ohne dass er den Mietzins bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zahlen muss.