Inhalt
Ja. Zieht ein Mieter vorzeitig aus, so kann er einen Nachmieter stellen, der bereit ist, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen.
Der Vermieter ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Wohnung dem Ersatzmieter auch zu den gleichen Konditionen anzubieten. Sie haben somit nur die Möglichkeit den neuen Vertrag zu unterschreiben – oder eben nicht.
Übernehmen Sie die Wohnung zum neuen Mietzins, können Sie diesen allenfalls wegen Missbräuchlichkeit anfechten. Dies ist aber nur möglich, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- das Vorliegen einer persönlichen oder familiären Notlage
- Wohnungsmangel
- eine massive Mietzinserhöhung (mehr als 10 Prozent)
Auch wenn Sie die Wohnung nicht zum neuen und höheren Mietzins übernehmen, wird der bisherige Mieter auf den gewünschten Termin hin von seinem Vertrag befreit. Er kann also vorzeitig ausziehen, ohne dass er den Mietzins bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zahlen muss.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden