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Ja. Laut Gesetz müssen Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen schriftlich kündigen. Dazu braucht es ein eigenhändig unterzeichnetes Schreiben oder ein E-Mail mit zertifizierter elektronischer Signatur. Ihre Kündigung ist deshalb ungültig; Sie müssen sie also wiederholen. Aus Beweisgründen sollten Sie die Kündigung dem Vermieter eingeschrieben schicken. Oder lassen Sie sich von ihm direkt auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass er sie erhalten hat.
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