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Nein. Ihr Vermieter hätte sich vor Ihrem Einzug weigern können, Ihnen die Wohnung zu überlassen, und nach einer erfolglosen Mahnung für die fehlende Kaution vom Vertrag zurücktreten dürfen. Das hat er unterlassen. Eine fristlose Kündigung ist trotz offener Rechnung nicht möglich. Nach einer vergeblichen Mahnung dürfte der Vermieter aber aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen – also mit einer Frist von drei Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt.
Tipp: Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter. Möglicherweise ist er dann bereit, einem Zahlungsaufschub oder einer Zahlung in Raten zuzustimmen.
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