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Nein. Weil die Garage kein Bestandteil Ihres Mietverhältnisses für die Wohnung ist, gelten die zwingenden Vorschriften zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen nicht. Diese gesetzlichen Schutzvorschriften kommen lediglich bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen zur Anwendung. Hätten Sie hingegen die Garagenbox zusammen mit der Wohnung vom selben Hausbesitzer gemietet, wäre eine Mietzinssenkung aufgrund des Referenzzinssatzes auch hier möglich.
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