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Ja. Bei dringenden Fällen ist das zulässig. Voraussetzung ist, dass der Vermieter den Mangel kennt und ihn nicht innert angemessener Frist beseitigt. Mehr noch: Ist der Vermieter nicht innert nützlicher Frist erreichbar, etwa weil er im Ausland in den Ferien ist, können Sie den Mangel ebenfalls selber beheben lassen, ohne dass Sie dem Vermieter erst eine Frist setzen. Die Reparaturrechnung müssen Mieter als Auftraggeber dann meist selber begleichen, können das Geld aber anschliessend vom Vermieter zurückfordern.
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