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Ja. Das Treppenhaus ist in der Wohnungsmiete nicht inbegriffen. Somit haben Mieter grundsätzlich kein Recht, persönliche Gegenstände im Treppenhaus zu lagern. Je nach Platzverhältnissen können herumstehende Gegenstände zudem Brandschutzbestimmungen verletzen und allfällige Rettungsarbeiten behindern. Dass der Vermieter den Schrank bis anhin toleriert hat, hilft Ihnen nicht weiter.
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