Ja. Das Treppenhaus ist in der Wohnungsmiete nicht inbegriffen. Somit haben  Mieter grundsätzlich kein Recht, persönliche Gegenstände im Treppenhaus zu lagern. Je nach Platzverhältnissen können her­um­stehende Gegenstände zudem Brandschutzbestimmungen verletzen und ­allfällige Rettungsarbeiten behindern. Dass der Vermieter den Schrank bis ­anhin toleriert hat, hilft Ihnen nicht weiter.


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