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Nein. Ein Eigentümerwechsel tangiert den alten Mietvertrag nicht. Das heisst: Der neue Eigentümer hat das Mehrfamilienhaus mitsamt den Mietern und den bestehenden Mietverträgen übernommen. Für Sie gilt somit noch immer der bisherige Mietvertrag mit den zwei Kündigungsterminen.
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