Nein. Ein Eigentümerwechsel tangiert den alten Mietvertrag nicht. Das heisst: Der neue Eigen­tümer hat das Mehrfami­lienhaus mitsamt den Mietern und den bestehenden Mietverträgen übernommen. Für Sie gilt somit noch immer der bisherige Mietvertrag mit den zwei Kündigungsterminen.