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Hat der bisherige Mieter die Wohnung gekündigt, darf der Vermieter nicht einfach die Maler vorbeischicken. Solche Ausbesserungsarbeiten während der Kündigungsfrist darf er nur machen, wenn der Mieter einverstanden ist. Ihr Vormieter hat nicht eingewilligt. Deshalb darf der Vermieter die Wände erst nach der Abgabe der Wohnung neu streichen. Für Sie heisst das: Sie müssen die Wohnung nehmen, wie sie ist, können beim Vermieter aber umgehend die Behebung des Mangels verlangen. Während der Zeit, in der die Wohnung gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion (20 bis 40 Prozent), weil Sie die Wohnung nicht vollumfänglich nützen können.
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