Anlaufstelle für solche und ähnliche Probleme ist die zuständige Schlichtungsbehörde in Mietsachen. Das ist in Ihrem Fall also Davos. Diese Behörde befasst sich auch mit Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Ferienwohnungen, falls sie für drei Monate oder weniger gemietet sind.

Der Gang vor die entsprechende Schlichtungsbehörde ist für Mieterinnen und Mieter kostenlos, jedoch mit Umtrieben verbunden. Sie müssen selber entscheiden, ob Sie das Prozedere auf sich nehmen wollen.

Die zuständigen Schlichtungsbehörden in der ganzen Schweiz finden Sie im Internet unter www.mietrecht.ch; unter dem Stichwort «Schlichtungsbehörde» Postleitzahl oder Wohnort eingeben.