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Nein. Sofern damit keine baulichen Massnahmen für die Installation notwendig sind, müssen Sie den Vermieter nicht informieren.
Müssen aber Strom- oder Wasserleitungen verlegt werden, handelt es sich um einen Umbau. Dafür braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Tipp: Sie sollten unbedingt eine Privathaftpflicht-Versicherung haben. So sind Sie bei einem allfälligen Wasserschaden ausreichend versichert.
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