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K-Tipp 05/2025
08.03.2025
Letzte Aktualisierung:
12.03.2025
12.03.2025
Ja. Eine Wohnungskündigung ist auch ohne Begründung gültig. Ein Vermieter muss diese nur begründen, wenn der Mieter das verlangt. Sie können das nachholen. Verweigert Ihr Vermieter eine Begründung, können Sie die Kündigung trotzdem anfechten, falls Sie damit nicht einverstanden sind.
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