Fahrräder mit elektrischer Antriebshilfe kosten je nach Modell 2000 bis 5000 Franken. Wer nur eine beschränkte Zeit mit einem E-Bike unterwegs sein will, kann es mieten. Das ist auch für einen Sommer möglich. Ein gebrauchter Flyer Gotour 4/5 kostet für sechs Monate 832 Franken.
Die Rent a Bike AG mit Sitz in Willisau LU verfügt über 121 Verleihstationen in der ganzen Schweiz. Die Mietverträge sind nicht sehr kundenfreundlich und verstossen teilweise gegen das Gesetz. Thomas Koller, pensionierter Professor der Uni Bern, kritisiert, dass die Mieter gemäss dem Wortlaut verpflichtet wären, «sämtliche Reparaturen bei einem Fachhändler oder in einem Servicecenter von Rent a Bike auszuführen». Laut Rent a Bike müssen die Kunden bei der Langzeitmiete für die Unterhaltskosten infolge Verschleisses aufkommen. Das ist laut Koller nicht zulässig, wenn der Mieter die Arbeiten bei einem Fachmann durchführen lassen muss. Es handle sich nicht mehr um den kleinen Unterhalt, für den die Mieter zuständig sind.
Diebstahlrisiko liegt beim Vermieter
Unwirksam ist auch die Klausel im Kleingedruckten, wonach die Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug haben, wenn das Velo repariert werden muss, gestohlen wurde oder dauernd fahruntüchtig ist. Und der Mietzins bis Ablauf des Vertrags geschuldet sei. Laut Koller können die Mieter bis zur Behebung des Mangels eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn sie diesen beanstandet und nicht verschuldet haben. Er verweist auch darauf, dass das Risiko eines Diebstahls laut Gesetz beim Vermieter liegt. Der Mieter müsse den Diebstahl allerdings nachweisen können.
Zu rigoros ist die Klausel des Vertrags, wonach Rent a Bike das Recht habe, «die Räumlichkeiten des Mieters zu betreten», wenn das Velo nach Beendigung des Vertrages nicht zurückgebracht werde. Koller: «Das ist gegen den Willen des Mieters nicht zulässig.»
Bei Streitigkeiten müssen die Mieter auch nicht nach Willisau reisen, auch wenn dies im Vertrag steht. Konsumenten müssen an ihrem Wohnort eingeklagt werden, wenn sie dies bevorzugen. Ein vertraglicher Verzicht auf den Gerichtsstand am Wohnort ist ungültig.
Stefan Maissen, Geschäftsleiter von Rent a Bike, verspricht auf Anfrage des K-Tipp, den Mietvertrag zu überarbeiten. Künftig bestehe ein Anspruch auf ein Ersatzvelo oder eine Mietzinsreduktion, wenn das E-Bike ohne Verschulden des Mieters nicht mehr fahrtüchtig sei. Die Diebstahlversicherung werde nur angeboten, man müsse sie nicht abschliessen. Die Mitarbeiter von Rent a Bike würden Räumlichkeiten des Mieters nie gegen dessen Willen betreten. Die Klausel zum Gerichtsstand werde berichtigt.
Beim Unterhalt hält Maissen jedoch daran fest, dass der Mieter für den Ersatz von Verschleissteilen wie Bremsklötze oder ein defekter Schlauch auch künftig aufkommen müsse.
Dass es auch anders geht, zeigt etwa Wedobike vom Autohaus Wederich in Oberwil BL: Dort ist die Langzeitmiete von E-Bikes zwar teurer und kostet für sechs Monate ab rund 1000 Franken. Gemäss Vertrag ist die Wartung von Verschleissteilen bis zur vereinbarten Kilometerzahl im Mietzins inbegriffen. Wedobike sieht jedoch ebenfalls vor, dass Mieter generell keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrrad haben und die Miete trotzdem bezahlen müssen, wenn das Velo nicht fahrtauglich ist. Auch sollen nur die Gerichte im Kanton Baselland zuständig sein.
Auf Anfrage des K-Tipp sagt Wedobike-Geschäftsführer Sascha Renz, das Kleingedruckte werde nun überprüft und allenfalls angepasst.