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Jakob Schmid (Name geändert) wohnt seit 2010 in einer 3½-Zimmer-Wohnung in der Ostschweiz. Vor 13 Jahren bezahlte er 1820 Franken Miete im Monat und 200 Franken für die Nebenkosten – bei einem Referenzzinssatz von damals 3 Prozent. Über die Jahre sank der Zinssatz auf 1,25 Prozent. Der Vermieter gab die Reduktionen teilweise an seinen Mieter weiter. Deshalb betrug die Miete schliesslich 1537 Franken.
Anfang Juni erhöhte der Vermieter den Mietzins per 1. Oktober um 110 Franken auf 1647 Franken. Begründung: «Erhöhung des Referenzzinssatzes von 1,25 auf 1,5 Prozent.» Der 72-jährige Jakob Schmid traute seinem Vermieter nicht und liess die Mieterhöhung durch den Mieterverband prüfen. Dieser kam zum Schluss, dass die Erhöhung zu hoch sei.
Schmid focht die Mietzinserhöhung vorsorglich bei der zuständigen Schlichtungsbehörde an und schaltete danach die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Eine Rechtsanwältin prüfte die Unterlagen und kam zum Schluss, dass die Mietzinserhöhung ungültig war. Denn der Vermieter unterliess es, genau zu begründen, wie sich die Mietzinserhöhung zusammensetzte – also welcher Teil sich auf den veränderten Referenzzinssatz bezog und welche Teile die Teuerung und die Kostensteigerung betrafen.
Mitte September fand die Schlichtungsverhandlung statt. «Sie verlief zäh und dauerte fast zwei Stunden», erzählt Jakob Schmid. Mit Hilfe seiner Anwältin schloss er mit dem Vermieter einen Vergleich. Schmid akzeptierte eine Mietzinserhöhung um 80 Franken auf monatlich 1617 Franken. Dieser Zins gilt aber erst ab 1. April nächsten Jahres.
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Anfechtung Mietzins
Vermutlich bekommt er dann zum nächstmöglichen Termin die Kündigung!