K-Tipp-Leserin Mei Pang Hug stand an einem Junitag dieses Jahres an der Theke der Bäckerei Macchi in Luzern. Sie wollte dort etwas bestellen, als ein Mann sie plötzlich ansprach. Er gab sich als Ladendetektiv der nebenan gelegenen Migros-Filiale Weinbergli zu erkennen. Dort hatte Pang Hug zuvor eingekauft. Bezahlt hatte sie an der Selfscanningkasse.
«Ich stand wie eine Diebin da»
Laut Mei Pang Hug forderte der Mann sie in freundlichem, aber bestimmtem Ton auf, ihm zurück in die Migros zu folgen, um ihre Einkäufe zu überprüfen. Vor der Bäckerei stand eine weitere Migros-Mitarbeiterin. Zu dritt begaben sie sich in einen Lagerraum. Dort musste die Kundin all ihre Einkäufe ausbreiten. Der Detektiv verglich die Waren mit einem ausgedruckten Kaufbeleg. Sie hatte für alles korrekt bezahlt.
Die Migros-Kundin ärgert sich über das Vorgehen des Detektivs: «Dieser Vorfall war für mich sehr peinlich. Man kennt mich im Quartier. Ich stand in der Bäckerei wie eine Diebin da, die man verfolgt hatte.» Sie fragt sich, warum sie der Detektiv nicht im Laden der Migros diskret angesprochen hatte.
Es ist nicht das erste Mal, dass Migros-Detektive unbescholtene Kunden in unangenehme Situationen bringen. Vor zwei Jahren schilderte ein Thurgauer Ehepaar dem K-Tipp, wie es in einer Filiale der Migros in Frauenfeld von einem Detektiv bedrängt wurde (K-Tipp 14/2022). Ohne jeglichen Beleg bezichtigte der Angestellte das Paar des Diebstahls und kassierte angeblich offene Forderungen ein.
Mei Pang Hug beschwerte sich schriftlich bei der Migros. Sowohl der Leiter internes Inspektorat der Migros-Genossenschaft Luzern als auch die Direktion Legal & Compliance am Hauptsitz in Zürich rechtfertigen ihr Vorgehen. Die Filiale in Luzern sei klein. Der Detektiv habe zunächst einen Beleg ausdrucken müssen. In dieser Zeit habe die Kundin die Filiale bereits verlassen. Die Migros räumt ein, es sei «nicht optimal», dass der Detektiv ihr in einen anderen Laden gefolgt sei. Die Kundin sei nicht verpflichtet gewesen, mitzugehen. Es habe sich um eine «Bitte gehandelt, nicht um einen Befehl».
So weit dürfen Ladendetektive gehen
- Ladendetektive haben keine polizeilichen Befugnisse. Kunden können deshalb frei entscheiden, ob sie ihnen den Inhalt ihrer Taschen zeigen wollen oder in einen separaten Raum mitgehen wollen. Das gilt auch bei stichprobenartigen Kontrollen am Ausgang bei den Selfscanningkassen.
- Nur Polizisten dürfen Leibesvisitationen durchführen, jemanden kontrollieren oder verhaften. Ausnahme: Ertappt ein Detektiv jemanden bei einem Diebstahl, darf er die Person festhalten, bis die Polizei eintrifft.
- Wurde ein Artikel versehentlich von einem Kassierer nicht getippt, müssen Kunden nur den Warenwert zahlen, keine zusätzliche Gebühr. Ein Diebstahl liegt nur dann vor, wenn ein Kunde bewusst Ware an sich nimmt, ohne sie zu bezahlen.