Die Importe von Brot und Backwaren haben sich in den letzten 20 Jahren fast verdreifacht. Doch die Kunden erfahren oft nicht, woher die Produkte stammen. Denn die Händler müssen die Herkunft von Brot und Backwaren im Offenverkauf nicht deklarieren.
Allein im vergangenen Jahr wurden gemäss Zollangaben rund 155'000 Tonnen Brot, Gipfeli, Wähen und Kuchen aus dem Ausland eingeführt. Das ist ein grosser Teil des in der Schweiz konsumierten Brots. Die Läden verkauften gemäss Bundesamt für Landwirtschaft im gleichen Jahr 263'000 Tonnen Brot und Backwaren.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit will, dass Verkäufer ab 2024 das Produktionsland von Brot und Backwaren angeben müssen – so wie das bei verpackten Backwaren bereits der Fall ist. Das Land, in dem der Teig hergestellt wurde, gilt als Herkunftsland. Heute dürfen Brot und Backwaren, die in Teigform aus dem Ausland eingeführt und hier gebacken werden, als Schweizer Produkt verkauft werden.
Migros und Coop wehren sich gegen die neue Deklarationspflicht. Das geht aus den Vernehmlassungen der beiden Grossverteiler an das Bundesamt hervor. Sie stellen sich vor allem gegen die neue Definition, was als Herkunftsland gelten soll. Das gehe «zu weit», schreibt die IG Detailhandel, die Lobbyorganisation von Migros und Coop.
Bäckerverband für strengere Deklaration
Warum möchten Migros und Coop importierte Backwaren weiterhin als schweizerisch ausweisen können? Die beiden Grossverteiler antworten dem K-Tipp über die IG Detailhandel. Diese schreibt: Über alle Sortimente hinweg stamme der allergrösste Teil des Brots aus der Schweiz. «Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.» Und: Die geplante Deklarationspflicht bedeute «vor allem für gewerbliche Bäckereien und Gastrobetriebe einen beträchtlichen Aufwand».
Nur: Die Bäckerbranche befürwortet, dass die Herkunft von Brot klar angeschrieben werden soll. Urs Wellauer vom Bäcker-Confiseurmeister-Verband hofft lediglich, «dass ein allgemeiner Hinweis auf das Produktionsland Schweiz genügt» und nicht jedes Brot separat deklariert werden muss. Er kritisiert den Widerstand der Grossverteiler: «Wenn importierte Teiglinge als ‹Schweizer› Brot verkauft werden, schafft das Unsicherheit bei den Konsumenten.»
Migros und Coop machten in der Vernehmlassung sogar noch Vorschläge, um die neue Regelung zu verwässern. Sie wollen, dass im Offenverkauf nur ausländisches Brot angeschrieben werden muss, schweizerisches aber nicht. Das ist merkwürdig, da die zwei Grossverteiler schon heute bei den meisten Broten das Produktionsland angeben.
Viel ausländisches Brot in Restaurants
Mit ihrem Widerstand sind die Grossverteiler nicht allein: Auch Restaurants, Hotels und die Cateringbranche sind strikt gegen eine Herkunftsangabe. Laut Fachleuten verkaufen Restaurants, Hotels und Tankstellenshops viel ausländisches Brot, ohne darauf hinzuweisen.
Erfreulich: Die beiden Discounter Aldi und Lidl schreiben dem K-Tipp, sie würden die neue Deklarationspflicht befürworten. Aldi bezieht laut eigenen Angaben «über 80 Prozent der Brot- und Backwaren von Schweizer Lieferanten», Lidl «über die Hälfte».
Schweizer Brot darf ausländisches Mehl enthalten
Ab 2024 müssen Händler bei Brot und anderen Backwaren das Land angeben, in dem diese produziert wurden. Ausgenommen sind Dauerbackwaren wie Knäckebrot, Zwieback und Kekse.
Die verwendeten Rohstoffe in Backwaren sollen nach dem Willen des Bundesrats in der künftigen Regelung keine Rolle spielen. Das heisst: Ein in der Schweiz hergestelltes und so deklariertes Brot darf auch aus ausländischem Mehl bestehen.
Wer ein Brot aus Schweizer Rohstoffen wünscht, sollte auf die Bezeichnungen «Suisse Garantie» oder «Schweizer Brot» achten. Diese versprechen, dass mindestens 90 respektive 80 Prozent der Zutaten aus der Schweiz stammen.