Migrosbank und Bank Coop: «Richtige» Banken
Ist das Geld bei Bank Coop und Migrosbank noch sicher? Das fragen sich viele Leser und Leserinnen. Der K-Tipp kann beruhigen.
Inhalt
K-Tipp 2/2007
31.01.2007
Marco Diener
Im letzten K-Tipp stand, bei der Coop-Depositenkasse gebe es keinen Einlegerschutz. Wie stehts damit bei der Migrosbank?
Sie müssen unterscheiden zwischen Bank und Depositenkasse. Beide Grossverteiler haben je eine «richtige» Bank: die Bank Coop und die Migrosbank. Sie unterstehen dem Bankengesetz, unterliegen der Kontrolle der Bankenkommission und verfügen über einen Einlegerschutz.
Beide Grossverteiler haben daneben aber auch Depositenkassen, welche die erwähnten Si...
Im letzten K-Tipp stand, bei der Coop-Depositenkasse gebe es keinen Einlegerschutz. Wie stehts damit bei der Migrosbank?
Sie müssen unterscheiden zwischen Bank und Depositenkasse. Beide Grossverteiler haben je eine «richtige» Bank: die Bank Coop und die Migrosbank. Sie unterstehen dem Bankengesetz, unterliegen der Kontrolle der Bankenkommission und verfügen über einen Einlegerschutz.
Beide Grossverteiler haben daneben aber auch Depositenkassen, welche die erwähnten Sicherheiten nicht bieten. Die Depositenkasse der Migros steht nur Migros-Angestellten und -Pensionierten offen, jene von Coop steht auch dem Publikum offen.
Gibt es weitere Depositenkassen, die dem Publikum offen stehen?
Dem K-Tipp ist keine bekannt. Aber viele Betriebe haben Depositenkassen für ihre Angestellten.
Was sind Betriebskassen?
Das Gleiche wie Depositenkassen.
Warum gibt es überhaupt Depositenkassen?
Depositenkassen ermöglichen es Betrieben, zu günstigem Geld zu kommen. Die Betriebe zahlen den Angestellten auf deren Sparguthaben zwar durchaus vorteilhafte Zinsen. Trotzdem kommen die Betriebe so besser weg, als wenn sie einen Bankkredit aufnehmen würden.
Ist das, was die Coop-Depositenkasse macht, eigentlich legal?
Ja. Das Eidgenössische Finanzdepartement ist der Ansicht, die Genossenschaft Coop erfülle die Bedingung der Bankenverordnung, die verlangt, dass ein Betrieb «einen ideellen Zweck oder die gemeinsame Selbsthilfe» verfolgt.
Im K-Tipp war vom Einlegerschutz die Rede. Was ist das?
Geht eine Bank in Konkurs, erhält jeder Kunde rasch maximal 30 000 Franken ausbezahlt aus einem Fonds, den die Banken geäufnet haben. Erst später gibt es aus der Konkursmasse allenfalls weitere Gelder.
Wenn ich bei der gleichen Bank zwei Konti habe, erhalte ich dann zweimal 30 000 Franken?
Nein. Das Geld wird pro Kunde ausbezahlt.
Wie sicher sind Gelder bei Kantonalbanken und bei der Post?
Sicher. Die meisten Kantonalbanken verfügen über eine Staatsgarantie, und bei der Post muss der Bund vom Gesetz her dafür sorgen, dass die Post stets zahlungsfähig ist.