Für Alimente, ja. Die Rechtslage sieht so aus:

  • Während des Militärdienstes darf Ihnen das Betreibungsamt im Prinzip keinen Zahlungsbefehl zustellen. Dauert ein Dienst 30 Tage oder länger, verlängert sich dieser «Rechtsstillstand» nach Dienst­ende sogar noch um zwei Wochen.
     
  • Das Gleiche gilt für Zivil- und Schutzdienst.
  • Werden Sie aber wegen unbezahlter Alimente betrieben, darf der Zahlungsbefehl während Militär-, Zivil- und Schutzdienst zugestellt werden – etwa den Eltern, falls Sie noch dort wohnen. Bei längerem Dienst ist eine Zustellung ins Militär denkbar.