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Für Alimente, ja. Die Rechtslage sieht so aus:
- Während des Militärdienstes darf Ihnen das Betreibungsamt im Prinzip keinen Zahlungsbefehl zustellen. Dauert ein Dienst 30 Tage oder länger, verlängert sich dieser «Rechtsstillstand» nach Dienstende sogar noch um zwei Wochen.
- Das Gleiche gilt für Zivil- und Schutzdienst.
- Werden Sie aber wegen unbezahlter Alimente betrieben, darf der Zahlungsbefehl während Militär-, Zivil- und Schutzdienst zugestellt werden – etwa den Eltern, falls Sie noch dort wohnen. Bei längerem Dienst ist eine Zustellung ins Militär denkbar.
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