Krankenversicherte mit Hausarztmodell müssen sich bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an den Hausarzt wenden. Man kann diesen je nach Krankenkasse frei wählen oder muss einen Arzt aus der Liste der eigenen Kasse bestimmen. Wegen der eingeschränkten Auswahl an Ärzten zahlen Versicherte so bis zu 25 Prozent tiefere Prämien.
Patrick Stüssi (Name geändert) aus Zürich hat seine zwei Kinder bei der Helsana im Hausarztmodell Benefitplus versichert. Vor kurzem stellte der 43-jährige Büroangestellte fest, dass die Monatsprämie ab März neu Fr. 135.60 statt wie bisher Fr. 118.70 betrug. Das sind pro Kind und Jahr rund 200 Franken mehr.
Ins teurere Standardmodell umgeteilt
Die Begründung für den Aufschlag fand Stüssi im digitalen Kundenportal der Helsana: Die Kasse hatte ihm dort Anfang Januar mitgeteilt, dass der bisherige Kinderarzt nicht mehr im Hausarztmodell vertreten sei. Er müsse deshalb einen neuen Arzt auswählen. «Ohne Ihre schriftliche oder mündliche Rückmeldung bis am 1. Februar 2023 müssen wir die genannten Familienmitglieder in die ordentliche Grundversicherung mit freier Arztwahl umteilen», hiess es in der Mitteilung.
Dies hatte Stüssi übersehen. Er intervenierte bei der Helsana und nannte einen neuen Arzt. Darauf machte die Kasse die Umteilung «ausnahmsweise» rückgängig, obwohl er die 30-tägige Frist verpasst hatte.
Die Helsana hat ihr Vorgehen im Kleingedruckten geregelt. Dort steht: «Ist die ärztliche Behandlung wegen Ausscheidens des koordinierenden Leistungserbringers aus dem Versorgungssystem des Versicherers nicht mehr möglich, ist der Versicherer berechtigt, die Benefitplus-Versicherung ohne Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats aufzuheben.» Der Versicherte könne innert 30 Tagen seit Mitteilung des Ausscheidens einen neuen Arzt wählen – sonst erfolge der Wechsel zum Standardmodell automatisch.
Nur wenige Kassen kundenfreundlich
Auch andere Krankenkassen kennen solche Klauseln: etwa die Assura bei den Modellen PlusMed und Gesundheitsnetz, Atupri, Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Sympany und Visana. Concordia-Sprecher Manuel Balmert sagt, dass Versicherte die Umteilung rückgängig machen könnten, wenn sie sich innert dreier Monate melden und einen neuen Arzt angeben.
Bei der Groupe Mutuel werden die Versicherten laut Sprecherin für das folgende Versicherungsjahr in ein anderes Sparmodell umgeteilt, wenn sie nicht auf die Mitteilung reagierten. Betroffene können dann bis zum Kündigungstermin am 30. November das Versicherungsmodell oder die Krankenkasse wechseln.
Gibt ein Arzt seine Praxis auf, werden Visana-Versicherte dem Praxisnachfolger zugeteilt, sofern es einen gibt. Die Swica sieht keine automatische Umteilung zu einem anderen Hausarzt oder in eine andere Grundversicherung vor. Bei der Swica heisst es, man kontaktiere die Versicherten vorgängig. Diese könnten bestimmen, ob sie den Arzt oder die Versicherungsvariante wechseln wollen. Auch die Sanitas ist kundenfreundlich: Hier muss der Versicherte den neuen Arzt spätestens nach der ersten Konsultation melden. Geht jemand nie zum Arzt, bleibt er auch ohne neu gewählten Hausarzt im günstigeren Versicherungsmodell.