Corinne Degen aus dem Kanton Baselland erhielt vom Versicherungsvermittler Global Sana eine Rechnung über 100 Franken – nicht etwa für eine Beratung, sondern für einen geplatzten Beratungstermin. Diesen hatte Degen ein Verkäufer des Elektronikhändlers Mobilezone aufgeschwatzt, als sie und ihr Partner im Juli in einer Basler Mobilezone-Filiale ein Handy-Abo abschlossen.
Das Angebot: je ein Mobilezone-Gutschein von je 100 Franken für Degen und ihren Partner, sofern sie einem Beratungstermin beim Versicherungsvermittler Global Sana AG zustimmten. Das Paar stimmte zu, weil die Beratung laut dem Verkäufer auch telefonisch möglich sei. Für den Gutschein suchten sich die beiden Handyzubehör aus.
Degen und ihr Partner unterzeichneten im Gegenzug im Laden eine «Bestätigung Promo». Im Kleingedruckten heisst es: «Bei Nichteinhaltung des Termins wird der Gutschein in Höhe von 100 Franken zu meinen Lasten verrechnet.»
Bei Corinne Degens Partner klappte die Beratung via Telefon – bei ihr jedoch nicht. Zum vereinbarten Zeitpunkt meldete sich der Berater von Global Sana nicht telefonisch bei Degen. Vielmehr tauchte er, anders als abgemacht, bei ihr zu Hause auf. Der Termin platzte aber, weil Degen nicht anwesend war.
Dann passierte lange nichts – bis Global Sana Degen im November eine Rechnung schickte. Darin heisst es, «leider» habe der Termin nicht stattgefunden. «Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie keine Beratung wünschen.» Sie habe sich aber dazu verpflichtet, daher müsse sie nun 100 Franken zahlen.
Dank K-Tipp: Degen muss nicht zahlen
Corinne Degen wehrte sich via Beschwerdeportal Reklamation.ch. Der Termin sei ohne ihre Schuld geplatzt. Nach der Intervention des K-Tipp nahm Global Sana die Rechnung zurück: Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt.
So schützt man sich vor aggressiven Versicherungsvermittlern
- Bei Angeboten von Versicherungsberatern, die mit Rabattversprechen oder Wettbewerben locken, ist Vorsicht geboten. Makler erhalten für jeden abgeschlossenen Vertrag von den Versicherungen Provisionen.
- Fast alle Krankenkassen verpflichteten sich in einer Branchenvereinbarung, auf telefonische Beratungsanfragen ohne vorheriges Einverständnis zu verzichten. Greifen eine Krankenkasse oder ein beauftragter Makler auf solche Methoden zurück, kann die Kasse gebüsst werden. Betroffene Konsumenten können Verstösse der Aufsichtskommission «Branchenvereinbarung Vermittler» melden – im Internet über www.fair-mittler.ch/verstoss-melden.
- Wer eine Zusatzversicherung bei einer Krankenkasse oder eine andere Privatversicherung abschliesst, kann den Abschluss innert 14 Tagen widerrufen.