Mobilfunkstrahlung gilt laut der Weltgesundheitsorganisation WHO als «möglicherweise krebserregend». Die langfristige Auswirkung auf die Gesundheit ist noch immer ungeklärt. In der Schweiz hält die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung fest, wie stark Mobilfunkantennen ins Gebäudeinnere strahlen dürfen. Ist der Grenzwert eingehalten, können sich Anwohner in der Regel nicht gegen den Bau von Mobilfunkantennen wehren.
Künftig sollen Mobilfunkantennen noch stärker strahlen dürfen. Das verlangt eine vom früheren FDP-Nationalrat und heutigen Zürcher Ständerat Ruedi Noser lancierte Motion. Er ist Alleininhaber der Noser-Gruppe, die im Bereich Informatik und Telekommunikation tätig ist.
Bundesrat hätte bei Erhöhung freie Hand
Mit Nosers Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, die Strahlenschutzverordnung zu revidieren, den «Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben» und «einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen». Mit 96 zu 89 Stimmen hat der Nationalrat kürzlich die Motion knapp angenommen. Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat die Forderung umsetzen.
Von Anfang an gegen höhere Strahlengrenzwerte war der Zürcher SP-Nationalrat Thomas Hardegger. Die Telecombranche habe schon länger Druck auf die Parlamentarier gemacht, nun habe der Nationalrat nachgegeben, sagt Hardegger. Er befürchtet, dass sich die Mobilfunkstrahlung vervielfachen könnte. Erhöhe der Bundesrat den Grenzwert von zurzeit 6 Volt pro Meter zum Beispiel auf 10 Volt pro Meter – wie Noser ursprünglich forderte – und gelte der neue Wert für jeden der drei Netzbetreiber, wären theoretisch 30 Volt pro Meter und Antennenstandort möglich.
Dem widerspricht der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri: Der Grenzwert müsste demnach von den Netzbetreibern gemeinsam eingehalten werden und würde sich nur auf 10 Volt pro Meter erhöhen.
Fakt ist: Der Vorstoss lässt dem Bundesrat bei der Erhöhung freie Hand. Hardegger kritisiert: «Solange Mobilfunkstrahlung nicht als gesundheitlich unbedenklich gilt, sollten die Werte nicht auf Vorrat erhöht werden.» Statt das Surfen im Mobilfunknetz im Gebäudeinneren zu fördern, solle man besser in den Ausbau des Glasfasernetzes investieren.
Gegen die Erhöhung der Grenzwerte setzen sich auch der Verband Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, der Hausverein, der Hauseigentümerverband, der Bauernverband und die Organisation Bürgerwelle Schweiz ein.
Hauptargument der Befürworter stärkerer Strahlung: In der Schweiz würden tiefere Grenzwerte gelten als in der EU. Doch das stimmt nicht: Im Ausland messe man die Strahlenwerte anders, sagen die Ingenieure Peter Schlegel von der Bürgerwelle Schweiz und Markus Durrer, Berater beim Verband Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz. Die in der EU geltenden Werte beträfen Messorte im Freien – der in der Schweiz diskutierte Wert hingegen die Strahlung in Gebäuden. In Deutschland hätten Messungen in Gebäuden ähnliche Strahlenwerte ergeben wie in der Schweiz.
«Höhere Grenzwerte sind überflüssig»
Durrer sagt: «Für die Outdoor-Nutzung kommt der Mobilfunk mit viel kleineren Sendeleistungen aus – höhere Grenzwerte sind überflüssig.» Die Grenzwerte könnten laut Durrer zugunsten der Gesundheit sogar gesenkt werden. Schlegel ist besorgt: «Wenn es der Mobilfunklobby gelingt, eine Erhöhung des Schweizer Anlagegrenzwertes durchzusetzen, werden Schweizer Mobilfunkantennen zu den weltweit stärksten Strahlern gehören.»