Seit 2009 ist Aceto Bal­samico di Modena eine geschützte Herkunftsbezeichnung (siehe «Kleine Balsamico-Kunde»). Diese schreibt vor, dass der Essig aus Traubenmost und mindestens zehnjährigem Weinessig produziert werden muss. Doch halten sich die Hersteller daran? Der «Kassensturz» und die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC liessen acht Aceti Balsamici di Modena von der Fachhochschule Wallis in Sitten untersuchen.



Ergebnis: Die H&a...